Lohnvermostung in Zusammenarbeit mit der Auricher Süssmost GmbH
- Sie bringen: Falläpfel und / oder hartreife Birnen oder vollreife Quitten (ab 3.10.) ohne Mindestabgabemenge und Termin
- Sie bekommen: Saft zum Vorzugspreis in vielen Sorten
Saft kann sofort mitgenommen werden, muss aber nicht - Sie erhalten eine Gutschrift, die dauerhaft gültig ist
Annahme 2023: ab 05.09.2023:
- Dienstag/Donnerstag 9 bis 17.30Uhr,
- Samstag 9 bis 16 Uhr
Saftverkauf: zu den Ladenöffnungszeiten außer sonntags
Bitte beachten: KEIN Verkauf an Sonn- und Feiertagen
Wir nehmen außer Äpfel, Birnen und Quitten kein anderes Obst an.
