Lohnvermostung in Zusammenarbeit mit der Auricher Süssmost GmbH

  • Sie bringen: Falläpfel und / oder hartreife Birnen oder vollreife Quitten (ab 3.10.) ohne Mindestabgabemenge und Termin
  • Sie bekommen: Saft zum Vorzugspreis in vielen Sorten

Saft kann sofort mitgenommen werden, muss aber nicht - Sie erhalten eine Gutschrift, die dauerhaft gültig ist

Annahme 2023: ab 05.09.2023:

  • Dienstag/Donnerstag 9 bis 17.30Uhr,
  • Samstag 9 bis 16 Uhr

Saftverkauf: zu den Ladenöffnungszeiten außer sonntags

Bitte beachten: KEIN Verkauf an Sonn- und Feiertagen

Wir nehmen außer Äpfel, Birnen und Quitten kein anderes Obst an.