Lohnvermostung in Zusammenarbeit mit der Auricher Süssmost GmbH
- Sie bringen: Falläpfel und / oder hartreife Birnen oder vollreife Quitten (ab 3.10.) ohne Mindestabgabemenge und Termin
- Sie bekommen: Saft zum Vorzugspreis in vielen Sorten
Saft kann sofort mitgenommen werden, muss aber nicht - Sie erhalten eine Gutschrift, die dauerhaft gültig ist
Annahme: 2023 ist beendet!
Saftverkauf: zu den Ladenöffnungszeiten außer sonntags
Bitte beachten: KEIN Verkauf an Sonn- und Feiertagen